Elektroschrott

ElektroG Erstbehandlung

Wir sind anerkannter Fachbetrieb und dürfen so das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten von Elektro- Elektronikgeräten in der Erstbehandlungsanlage gemäß §11 und §12 ElektroG gemäß Zustimmungsbescheid durchführen.
Bitte kontaktieren Sie uns vor Ihrer Anlieferung um die Annahmemöglichkeiten Ihrer Altgeräte zu besprechen.

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Schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich nach dem Erhalt Ihrer Nachricht.